nach Art. 32 Abs. 1 Satz 4 des bayerischen Meldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Unter diesem Motto veranstaltet unsere Volksschule Himmelkron-Lanzendorf in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat erstmals einen Sponsorenlauf. Dieser findet am Samstag, dem 20. Juli 2013 von 10 bis 12 Uhr auf dem Gelände des Lanzendorfer Schulhauses statt. Unsere Schülerinnen und Schüler laufen für einen guten Zweck, denn das erlaufene Geld, das die Kinder pro Runde von ihren Sponsoren bekommen, geht zum Großteil an die SOS-Kinderdörfer. Einen Teil darf sich unsere Schule einbehalten. Wenn auch Sie bei diesem Lauf aktiv dabei sein oder sich als weiterer Sponsor zur Verfügung stellen möchten, würden wir uns sehr über Ihre Anwesenheit an diesem sportlichen Samstag freuen. Sie könnten einen Spendenbetrag auch gerne auf unser Konto überweisen. Bitte setzten Sie sich dazu mit unserem Schulsekretariat (Montag, Mittwoch und Freitag jeweils am Vormittag) unter der Telefonnummer 09227/5136 in Verbindung. Hier können Sie ebenfalls einen Spendenbescheinigung veranlassen. Ein herzliches Dankeschön im Voraus!
Am Sonntag, dem 5. Mai 2013, ist es wieder soweit! Der Landkreis Kulmbach, die Gemeinden Ködnitz und Kauerndorf sowie der Bund Naturschutz laden zum "3. Autofreien Sonntag" ins wunderschöne Weißmaintal ein. Die ersten beiden Veranstaltungen waren so großartige Erfolge, dass sich die Organisatoren entschieden haben, diesen Event auch 2013 aufleben zu lassen... (Bitte hier weiterlesen)
Selbständige, Studenten, Arbeitslose und Haushalte mit mehreren Generationen noch unterrepräsentiert
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bereitet derzeit die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe(EVS) 2013 vor. 1.700 Teilnehmer haben sich bislang freiwillig bereiterklärt an der EVS teilzunehmen. Es werden allerdings noch weitere Teilnehmer gesucht, insbesondere Haushalte von Selbständigen, Studenten und Arbeitslosen sowie Haushalte mit mehreren Generationen sind noch nicht in ausreichendem Maße repräsentiert. Teilnehmer der EVS erhalten nicht nur einen finanziellen Überblick über ihren Haushalt, sie bekommen auch eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 70 Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, haben sich bereits 1.700 Haushalte für die 2013 stattfindende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gemeldet. Allerdings werden noch verstärkt Haushalte von Selbstständigen, Studenten, Arbeitslosen und Haushalte mit mehreren Generationen gesucht, da diese derzeit noch unterrepräsentiert sind und damit noch kein gesamtgesellschaftliches Abbild möglich ist. Was haben die Haushalte bei der EVS zu tun? Die Haushalte führen drei Monate über ihre Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsbuch. Zu Beginn sind Fragebogen mit allgemeinen Angaben zum Haushalt und zu seiner Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern sowie zum Geld- und Sachvermögen auszufüllen. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zahlt den teilnehmenden Haushalten nach Abschluss der Erhebung als Dankeschön eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Mit der Teilnahme an der EVS erhalten die Haushalte nicht nur selbst einen besseren Einblick, wofür sie ihr Geld ausgeben. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Die EVS liefert nämlich ein repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation aller sozialen Schichten der Bevölkerung. Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage unter anderem für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und für die Festlegung der Regelbedarfe in der Sozialgesetzgebung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik wird auch bei der EVS der Datenschutz umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/evs2013. Interessenten können sich per E-Mail (evs2013@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter 0800 – 000 44 98) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet 57, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.
Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit wieder Beschwerden bzw. Anfragen über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein. Dabei wird die Frage gestellt, wann ruhestörende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, untersagt sind. Durch Bundesverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden… (Bitte hier weiterlesen)