nach Art. 32 Abs. 1 Satz 4 des bayerischen Meldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Die Gemeindeverwaltung und der Bauhof bleiben am Freitag, dem 26. April 2013, und am Freitag, dem 10. Mai 2013, geschlossen.
Am Sonntag, dem 5. Mai 2013, ist es wieder soweit! Der Landkreis Kulmbach, die Gemeinden Ködnitz und Kauerndorf sowie der Bund Naturschutz laden zum "3. Autofreien Sonntag" ins wunderschöne Weißmaintal ein. Die ersten beiden Veranstaltungen waren so großartige Erfolge, dass sich die Organisatoren entschieden haben, diesen Event auch 2013 aufleben zu lassen... (Bitte hier weiterlesen)
Selbständige, Studenten, Arbeitslose und Haushalte mit mehreren Generationen noch unterrepräsentiert
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bereitet derzeit die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe(EVS) 2013 vor. 1.700 Teilnehmer haben sich bislang freiwillig bereiterklärt an der EVS teilzunehmen. Es werden allerdings noch weitere Teilnehmer gesucht, insbesondere Haushalte von Selbständigen, Studenten und Arbeitslosen sowie Haushalte mit mehreren Generationen sind noch nicht in ausreichendem Maße repräsentiert. Teilnehmer der EVS erhalten nicht nur einen finanziellen Überblick über ihren Haushalt, sie bekommen auch eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 70 Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, haben sich bereits 1.700 Haushalte für die 2013 stattfindende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gemeldet. Allerdings werden noch verstärkt Haushalte von Selbstständigen, Studenten, Arbeitslosen und Haushalte mit mehreren Generationen gesucht, da diese derzeit noch unterrepräsentiert sind und damit noch kein gesamtgesellschaftliches Abbild möglich ist. Was haben die Haushalte bei der EVS zu tun? Die Haushalte führen drei Monate über ihre Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsbuch. Zu Beginn sind Fragebogen mit allgemeinen Angaben zum Haushalt und zu seiner Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern sowie zum Geld- und Sachvermögen auszufüllen. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zahlt den teilnehmenden Haushalten nach Abschluss der Erhebung als Dankeschön eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Mit der Teilnahme an der EVS erhalten die Haushalte nicht nur selbst einen besseren Einblick, wofür sie ihr Geld ausgeben. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Die EVS liefert nämlich ein repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation aller sozialen Schichten der Bevölkerung. Diese Informationen sind eine wichtige Grundlage unter anderem für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und für die Festlegung der Regelbedarfe in der Sozialgesetzgebung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik wird auch bei der EVS der Datenschutz umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/evs2013. Interessenten können sich per E-Mail (evs2013@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter 0800 – 000 44 98) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet 57, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.
Bei der Gemeindeverwaltung gehen in letzter Zeit wieder Beschwerden bzw. Anfragen über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein. Dabei wird die Frage gestellt, wann ruhestörende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, untersagt sind. Durch Bundesverordnung dürfen Rasenmäher an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden… (Bitte hier weiterlesen)