Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Kulmbach.
Müllabfuhr in der Gemeinde Himmelkron ist immer dienstags. Welche Müllfraktion jeweils abgefahren wird, können Sie dem aktuellen Abfuhrkalender entnehmen.
Alles weitere zur Abfallentsorgung sehen Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kulmbach.
Die für die Abfuhr zuständigen Partner des Landkreises Kulmbach ersehen Sie hier.
Sperrmüll auf Abruf:
Sperrmüll- und Metallabfuhr im Landkreis Kulmbach sind derzeit folgendermaßen organisiert:
1. Der Sperrmüll wird nur auf Abruf abgeholt. Die Anmeldung erfolgt über die
Sperrmüll-Hotline: 09221 / 707 100
Aus festgelegten Abholterminen im Abstand von 4 - 8 Wochen können maximal zwei pro Jahr und Grundstück in Anspruch genommen werden, soweit Termine vorhanden sind.
2. Die Metallgegenstände werden - wie bisher - einmal jährlich über Straßensammlungen an festen Terminen,gesondert vom Sperrmüll abgeholt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Was ist Sperrmüll?
Unter Sperrmüll versteht man sperrige, bewegliche Abfälle aus dem Haushalt, die brennbar sind:
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Es können nur Grundstücke angemeldet werden, welche an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.
Jedes Grundstück - nicht jede Wohnung - wird maximal zweimal im Jahr angefahren. Bewohner von Mehrfamilienhäuser müssen die beiden Sperrmülltermine gemeinsam nutzen. Bei großen Wohnblocks sollte die Anzahl der Wohnungen bei der Anmeldung mit angegeben werden.
Zusammengeschlossene Grundstücke gelten auch bei der Sperrmüllabfuhr als ein Grundstück und werden gemeinsam maximal zweimal im Jahr entsorgt. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Ist das Grundstück vom Müllfahrzeug nicht direkt anfahrbar, muß bei der Anmeldung auch der tatsächliche Bereitstellungsort angegeben werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Es werden nur haushaltsübliche Mengen mitgenommen, keine Haushaltsauflösungen und keine Abfälle aus Abrissen sowie Umbau-. Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.Die Gegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein.Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 6.00 Uhr bereit stehen und zwar dort, wo normalerweise die Abfallbehälter bereit gestellt werden.Jeder ist für seinen Sperrmüll selbst verantwortlich. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb liegen geblieben sind, müssen von den Bewohnern des angemeldeten Grundstückes umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden.Schränke, Schubfächer, Koffer, Truhen o.ä. werden nur ohne Inhalt mitgenommen.Leuchtkörper (z.B. im Badezimmerschrank) müssen entfernt werden.Übrigens: Verwertbare und gut erhaltene Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll ! Diese werden nämlich von der Beschäftigungsgesellschaft INTEGRA kostenlos übernommen und an sozial schwache und bedürftige Personen weitergegeben. Dazu ist es nötig, die brauchbaren Sachen unter der Telefonnummer09221 / 76988 anzumelden. Die Klassifizierung "Wiederverwendung oder Entsorgung" wird von den Mitarbeitern der INTEGRA durchgeführt. Nutzen Sie die angebotene Möglichkeit zur Sperrmüll-reduzierung und unterstützen Sie diese gemeinnützige Beschäftigungsinitiative für Langzeitarbeitslose.In der nachfolgenden Tabelle sind in alphabetischer Reihenfolge die häufigsten Gegenstände genannt, die als Sperrmüll anfallen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt jedoch umfassende Einblicke in die Definition des Sperrmüllbegriffes.Nicht immer ist eine pauschale Trennung zwischen Metall und Sperrmüll möglich. Entscheidend ist aus welchen Materialien oder Materialgemischen die Gegenstände hauptsächlich bestehen.So gehören z.B. ein Regal, ein Gartenstuhl oder ein Tapeziertisch aus Holz bzw. Holz-Metall-Gemisch zum Sperrmüll; ein Regal, Gartenstuhl oder Tapeziertisch aus Metall zur MetallsammlungMancher Gegenstand kann - je nach seiner Größe - entweder zum Sperrmüll gehören oder muß über die Restmülltonne entsorgt werden.z.B.: Bilderrahmen, Blumenübertopf, Gießkanne, Kissen, Kinderspielzeug (nicht elektronisch), Korb, Luftmatratze, Schlafsack
Deponie Himmelkron (DK I) - Öffnungszeiten
Mittwoch 7:30 - 12:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Für Fragen zur Entsorgung, Nachweisführung der Belastung oder bei sonstigen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die
Abfallberatung des Landkreises Kulmbach
09221/707-199 Herr Zenk (zenk.detlef (at) landkreis-kulmbach.de)zenk.detlef(at)landkreis-kulmbach.de
09221/707-151 Frau Flieger (flieger.ingrid (at) landkreis-kulmbach.de)
09221/707-109 Frau Dr. De Meyer (demeyer.rita (at) landkreis-kulmbach.de).