"Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!" (Schiller)
Ein gedeihliches Miteinander, wie man es sich unter Nachbarn wünscht, setzt voraus, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Dazu gibt das bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Informationsschrift heraus, die erste Anhaltspunkte in diesem Bereich geben soll.
Die Informationsschrift informiert über Rechte und Pflichten im nachbarlichen Verhältnis und hilft so, den nachbarlichen Frieden zu wahren oder wiederherzustellen. Inhalt (unter anderem):